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Schutz vor Cybermobbing: Diese rechtlichen Möglichkeiten gibt es

Beim Cybermobbing nutzen Kriminelle das Internet, um ihre Opfer zu beleidigen, zu diffamieren, zu nötigen oder zu bedrohen. Häufig sind Soziale Medien die Plattformen, die die Täter für ihre Aktivitäten nutzen und beispielsweise mit Hasskommentaren antworten oder selbst etwas über ihre Opfer posten. Bei den Betroffenen kann dies zu psychosomatischen Reaktionen, Depressionen, sozialem Rückzug und in schweren Fällen zu Suizidgedanken führen. Was in der Anonymität des Internets oft als Bagatelle abgetan wird, ist also in Wirklichkeit eine Straftat. Welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schritte dir als Opfer von Cybermobbing zur Verfügung stehen, erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema rechtlicher Schutz vor Cybermobbing.

Rechtlicher Schutz vor Cybermobbing: Das Wichtigste im Überblick

  • Cybermobbing selbst ist nicht als Straftatbestand im Gesetz verankert.

  • Viele andere Delikte stehen in direktem Zusammenhang, sodass deren Paragrafen für eine Strafverfolgung ausreichen.

  • Opfer von Cybermobbing sollten in jedem Fall rechtliche Schritte einleiten.

  • Das Strafrecht regelt die Verfolgung der Täter.

  • Das Zivilrecht regelt Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz.

Cybermobbing als Straftat


Cybermobbing selbst ist nicht als Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert. Es können jedoch bereits bestehende Paragrafen herangezogen werden, um Täter strafrechtlich zu verfolgen. Je nach Tat können Richter die Straftat des Cybermobbings in bereits bestehende Straftatbestände einordnen. Für einen Schutz vor Cybermobbing solltest du die wichtigen Paragrafen kennen. Hier eine Auswahl:


  • - Beleidigung § 185 StGB: Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung eines anderen Menschen. Die Kundgabe erfolgt verbal, graphisch oder durch Gesten.


  • - Üble Nachrede § 186 StGB: Die Behauptung einer herabsetzenden oder verächtlichen Tatsache über eine andere Person, ohne dafür einen Beweis zu haben, ist als üble Nachrede im Gesetz verankert.


  • - Verleumdung § 187 StGB: Wie bei der üblen Nachrede werden bei der Verleumdung herabsetzende und verächtliche Tatsachen über einen anderen verbreitet. Dies geschieht jedoch bewusst durch unwahre Angaben.


  • - Ehrverletzung § 192 StGB: Auch die Verbreitung wahrer Tatsachen kann strafbar sein, wenn es sich um eine üble Nachrede handelt. Jemand sagt also die Wahrheit über eine andere Person, weiß aber genau, dass eigentlich die Diffamierung des Opfers im Vordergrund steht.

StGB

Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält die Bestimmungen über strafbare Handlungen und die Folgen für die Täter. Es deckt Straftaten von der einfachen Beleidigung bis hin zu Verbrechen wie Mord oder sexuellem Missbrauch ab. Der erste Teil des StGB befasst sich mit der Definition von Straftaten, während der zweite Teil die einzelnen Straftaten gegen Personen, Sachen, die öffentliche Ordnung und andere Themen behandelt.

  • - Unerlaubte Bildaufnahmen in geschützten Räumen § 201a StGB: Nach § 201a StGB ist es verboten, Bildaufnahmen von Personen anzufertigen, die sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden. Zudem ist es verboten, Bildaufnahmen herzustellen, die dem Ansehen der abgebildeten Person abträglich sind, was ein Schutz vor Cybermobbing darstellt.<br>

  • - Ausspähen von Daten § 202a StGB: Das unbefugte Verschaffen von Daten, die gegen unbefugten Zugriff gesichert sind, wird in § 202a StGB als Straftat beschrieben. Hier ist auch der Tatbestand des Identitätsdiebstahls beinhaltet.<br>

  • - Nachstellung § 238 StGB: Der Nachstellungsparagraf stellt das beharrliche Verfolgen und Belästigen von Personen unter Strafe, wenn diese dadurch in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt werden.<br>

  • - Nötigung § 240 StGB: Wird eine Person unter Androhung von Gewalt oder eines anderen empfindlichen Übels zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen gezwungen, liegt eine Nötigung vor.<br>

  • - Bedrohung § 241 StGB: Eine Drohung liegt vor, wenn ein Täter seinem Opfer mit der Begehung einer im Gesetz aufgeführten rechtswidrigen Tat droht. Für einen Schutz vor Cybermobbing ist es unerheblich, ob er die Tat tatsächlich ausführt oder nur vortäuscht.<br>

  • - Erpressung § 253 StGB: Die Erpressung hat denselben Hintergrund wie die Nötigung, nur dass bei der Erpressung dem Opfer ein Vermögensschaden angedroht wird, während der Täter eine rechtswidrige Bereicherung erlangt.

Rechtlich gegen Cybermobbing vorgehen

Wenn du Opfer von Cybermobbing geworden bist, solltest du rechtliche Schritte einleiten. Natürlich bist du nicht verpflichtet, die Polizei einzuschalten, aber der rechtliche Schutz vor Cybermobbing bietet dir Vorteile, die für dich wichtig sein können. In jedem Fall hilft dir der Abschluss einer Internet-Rechtsschutzversicherung, wie sie SaferYou anbietet. Damit hast du als Opfer Zugang zu spezialisierten Anwälten, die dich rechtlich beraten können. Diese helfen dir außerdem, wenn du zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen willst.



Strafrecht

Das Strafrecht befasst sich mit der Verfolgung der Täter von Cybermobbing. Dazu ist es notwendig, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten wegen Delikten wie Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung oder Stalking. Du solltest zum Schutz vor Cybermobbing zunächst alle Beweise sammeln, die dir zur Verfügung stehen, z. B. Ausdrucke von E-Mails oder Screenshots von Kommentaren in sozialen Medien. Sobald du mit deinen Beweisen bei einer Onlinewache oder der Polizei selbst Anzeige erstattet hast, ist das Cybermobbing aktenkundig, was für dich langfristig wichtig werden kann. Wenn die Polizei genügend Beweise sieht, wird sie ein Strafverfahren einleiten, das zu einer Verurteilung des Täters nach dem Strafgesetzbuch führen kann.

Antragsdelikte vs. Offizialdelikte

Das Strafrecht unterscheidet zwischen Antrags- und Offizialdelikten. Bei einem Antragsdelikt (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Nachstellung) benötigt die Polizei zwingend einen Strafantrag des Opfers, um ein Strafverfahren einleiten zu können. Bei einem Offizialdelikt kann die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden. Dies ist der Fall bei Drohung, Erpressung oder Nötigung.

Zivilrecht


Für Opfer von Cybermobbing ist das Zivilrecht manchmal noch wichtiger als das Strafrecht. Mit zivilrechtlichen Ansprüchen können die Täter aus dem Verkehr gezogen werden. Um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, weshalb die Internet-Rechtsschutzversicherung wichtig ist. Der Anwalt versucht, deine Ansprüche gegenüber der Gegenseite durchzusetzen. Dazu gehören:


  • - Unterlassungsanspruch: Aus §§ 823, 1004 BGB ergibt sich der Anspruch auf Unterlassung weiterer Handlungen durch den Täter, was Schutz vor Cybermobbing bedeutet.


  • - Beseitigungsanspruch: § 1004 BGB ermöglicht den Anspruch auf Beseitigung von Äußerungen und Handlungen, die im Zusammenhang mit dem Cybermobbing stehen.


  • - Anspruch auf Schadensersatz: Der Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich aus § 823 BGB, wobei der Ersatz von Vermögensschäden sowie Schmerzensgeld (§ 253 BGB) in Betracht kommen.

"Cybermobbing stellt eine erhebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Es ist unerlässlich, dass wir als Gesellschaft und vor allem als juristische Gemeinschaft, entschlossen gegen diese Form der digitalen Gewalt vorgehen. Viele Täter fühlen sich durch die digitale Anonymität geschützt und glauben, ungestraft handeln zu können. Es muss jedem klar sein, dass Cybermobbing strafbar ist und schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Rechtsordnung bietet verschiedene Möglichkeiten, gegen Cybermobbing vorzugehen, sei es durch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche oder strafrechtliche Sanktionen. Dies dient nicht nur dem Schutz der individuellen Opfer, sondern auch der Abschreckung potenzieller Täter. Nach unserer Erfahrung lohnt es sich, rechtliche Schritte gegen die Täter einzuleiten."

Quelle: Rechtsanwalt Claudius Artz (Artz & Partner Rechtsanwälte PartG mbB)

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FAQ

Kann ich mit der Anzeige bei der Polizei auch meine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen?

Gibt es formale Anforderungen an Screenshots von Cybermobbing-Handlungen?

Was macht der Anwalt, wenn Kriminelle der Unterlassungsaufforderung nicht nachkommen?

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